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Das richtige Rezept gegen die abnehmende Leistungsfähigkeit gesetzlicher Kassen

 

Wenn Sie eine private Krankenversicherung suchen, haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner. Um die für Sie passende Krankenvollversicherung zu finden werden wir zuerst Ihre Bedürfnisse klären und anschließend aus den vielen privaten Anbietern gemeinsam den Richtigen für Sie auswählen.

 

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne auf dem Weg zur privaten Krankenversicherung. Achtung! Wenn Sie beabsichtigen bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung den Tarif zu wechseln, weil sie Geld sparen wollen, dann achten Sie bitte darauf, dass sie nach der Tarifänderung 2 oder sogar 3 Jahre an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden sind. Sie können dann nicht mehr in die private Krankenversicherung wechseln.

 

Anbei ein paar Beispiele   ohne Selbstbeteiligung, Kompakttarif
- Ambulant 100 %
- Arznei- und Verbandmittel 75 % bis 2.000 Euro, dann 100 %
- Sehhilfen 100 Euro alle 2 Jahre
- Heilpraktiker 75 % bis 1.000 Euro pro Jahr
- Zahnbehandlung 100 %
- Zahnersatz 75 %
- Stationäre Behandlung: 2 Bett Zimmer mit Chefarztbehandlung 100 %
Beiträge sind mit Pflegeversicherung und 10% gesetzlichen Zuschlag.
30 Jahre
308,98 Euro
35 Jahre
341,92 Euro
40 Jahre
380,35 Euro
45 Jahre
421,52 Euro

 

Wer kann sich privat versichern?

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich jederzeit für die privaten Krankenversicherungen entscheiden.

 

Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsentgelt hingegen unter der Versicherungsgrenze liegt, sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können ihren persönlichen Schutz aber auch durch private Zusatzversicherungen verbessern. Wer als privatversicherter Angestellter oder Arbeiter durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.

 

Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt die Beihilfe für den Berechtigten selbst 50 % (bzw. 70 % im Ruhestand) der Aufwendungen, für den Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %. Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen Beiträgen und ist damit der systemgerechte Versicherungsträger.

 

Wer im Erwerbsleben privat versichert war, bleibt es auch als Rentner. Seit dem 1. Januar 1994 ist nur derjenige Rentner in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, der in der 2. Hälfte seines Berufslebens mindestens 90 % gesetzlich versichert war. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Kassen können dort ebenfalls freiwillig im Ruhestand versichert bleiben.

 

Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen. Studenten können zusammen mit ihren Eltern versichert sein, einen eigenen Versicherungsvertrag haben oder ihn noch abschließen. Auch Spezialtarife können gewählt werden.

 

Die private Krankenversicherung ist eine sehr individuelle Versicherung, bei der man die richtige Beratung benötigt. Nachfolgend finden Sie ein paar Bausteine der privaten Krankenversicherung, sowie eine kurze Aufstellung, wer sich überhaupt privat krankenversichern kann. Selbstverständlich können wir auch Angebote für Ärzte erstellen, oder für Beamte, die Beihilfe beantragen müssen.

 

Das Angebot der privaten Krankenversicherung:

 

Die Krankenvollversicherung

Die Krankheitsvollversicherung ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Privatversicherte haben freie Wahl unter den Ärzten und Krankenhäusern. Der private Krankenversicherungsschutz gilt grundsätzlich europaweit, außerhalb Europas mindestens bis zu einem Monat. Bei längerem Aufenthalt kann die Geltungsdauer durch eine Vereinbarung mit der Versicherung verlängert werden. Privat Versicherte sind nicht von den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen betroffen, wie sie der Gesetzgeber bei den gesetzlichen Krankenkassen z. B. beim Gesundheitsreformgesetz oder auch bei den GKV - Neuordnungsgesetzen vorgenommen hat. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine private Vollversicherung zu gestalten:

 

Die 100-Prozent-Sicherung mit und ohne Selbstbehalt.
Dieser umfassende Schutz wird häufig mit einem frei gewählten Selbstbehalt an den Kosten ambulanter Behandlungen verbunden. Dieser im Voraus bestimmte Betrag von zum Beispiel 300,00 bis 600,00 Euro oder mehr wird jährlich von der Summe der eingereichten Rechnungen abgezogen. Er bezeichnet den Teil der Behandlungskosten, den der Versicherte selbst zu zahlen hat. In Krankenhaustarifen ist meist kein Selbstbehalt vorgesehen.

Die Kosten zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlungen, sowie Kosten für Zahnersatz übernimmt die private Krankenversicherung im Rahmen des jeweiligen Tarifs. Beim Zahnersatz können ebenfalls Tarife mit einem unterschiedlichen Erstattungsprozentsatz gewählt werden. Ein Tarif mit einem hohen Erstattungsprozentsatz von z. B. 80 % ist dabei selbstverständlich etwas teuerer als ein Tarif mit einem Erstattungsprozentsatz von beispielsweise nur 50 %.       

 

Krankentagegeldversicherung:

Die Krankentagegeldversicherung schützt privat Krankenversicherte vor Einkommensverlusten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Arbeitnehmer erhalten nach Beginn einer Krankheit noch sechs Wochen lang Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber. In einigen Fällen sehen der Tarif oder der Arbeitsvertrag auch eine längere Lohnfortzahlung vor. Mit der Krankentagegeldversicherung ist eine finanzielle Absicherung im Anschluss an die Gehaltsfortzahlung des Arbeitnehmers möglich.

 

Vom vereinbarten Zeitpunkt an - bei Selbständigen und Freiberuflern auch vor der siebten Woche - wird das vereinbarte Tagegeld gezahlt. Die Höhe des Tagegeldes bestimmt jeder Versicherte selbst und kann so das volle Nettogehalt absichern. Die Krankentagegeldversicherung ist auch als Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte geeignet. Denn gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse ein Krankengeld, das 70 % des Bruttoverdienstes bis maximal 90 % des Nettoverdienstes beträgt. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung kann die Differenz ausgeglichen werden. Der Beitrag hängt neben der gewünschten Höhe des Tagegeldes, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherten auch vom Beginn der Zahlung ab. Je später die Tagegeldzahlung beginnen soll, um so niedriger ist der monatliche Beitrag.

 

Pflegepflichtversicherung:

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Nach dem Prinzip "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" schließen die privat Krankenversicherten die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab.

 

Die Leistungen aus dieser Versicherung sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem Befund wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße täglich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, erhält für die Pflege zu Hause einen Teil der Kosten für die Betreuung durch eine Pflegekraft erstattet. Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, wird Pflegegeld gezahlt. Außerdem werden bis zu einem Höchstbetrag die Kosten einer Ersatzkraft während des Urlaubes der pflegenden Angehörigen, bei einer notwendigen teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) oder der Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen bezahlt. Auch für ständige Versorgung in Pflegeheimen (vollstationäre Pflege) werden in Abhängigkeit des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit Leistungen gewährt. Die Pflegepflichtversicherung gewährt allerdings nur einen Grundschutz, mit dem in der Regel nicht alle Kosten abgegolten sind.

 

Krankenhauszusatzversicherung:

Sie übernimmt die Kosten für privatärztliche Behandlung und eine bessere Unterbringung bei stationären Krankenhausaufenthalten. Der einheitliche Pflegesatz für alle Patienten umfasst die Pflege, Mahlzeiten und Unterbringung im Mehrbettzimmer. Für die Nutzung von Ein- oder Zweibettzimmern, zum Beispiel mit Dusche, Fernseher und Telefon berechnen die Krankenhäuser Zuschläge. Diese Annehmlichkeiten lassen sich über die private Krankenversicherung finanzieren. Bei stationärer Behandlung können Sie den Chefarzt als Spezialisten Ihres Vertrauens frei wählen.

 

Zusatzversicherung für ambulante Behandlung:

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden wiederholt durch Gesundheitsreformen merklich reduziert. Das bedeutet für gesetzlich Versicherte spürbare Eigenbeteiligung bei Brillen und Kontaktlinsen, Zahnersatz, Heilmitteln und Krankenhausaufenthalten. Auch für Auslandsreisende wurde der Versicherungsschutz eingeschränkt. Durch eine ambulante Zusatzversicherung lassen sich Leistungslücken gezielt schließen. Dabei werden oft Versicherungspakete angeboten, die neben Leistungen bei Zahnersatz auch beispielsweise Leistungen für Sehhilfen sowie einen Auslandsversicherungsschutz umfassen.

 

Krankenhaustagegeldversicherung:

Für jeden Tag, den sich der Versicherte im Krankenhaus aufhalten muss, wird der beim Vertragsabschluss vereinbarte Geldbetrag ohne Kostennachweis und steuerfrei überwiesen. Zusätzliche Kosten, die durch den Aufenthalt im Krankenhaus entstehen, sind somit abgedeckt, z. B. ein Stellvertreter im Betrieb oder eine Hilfskraft als Ersatz für die abwesende Hausfrau. Selbst wenn es medizinisch nicht notwendig ist, kann eine Mutter bei Ihrem Kind im Krankenhaus wohnen und aus der Krankenhaustagegeldversicherung des Kindes die Kosten decken.

 

Auslandsreisekrankenversicherung:

Vollständigen Krankenschutz im Ausland bietet nur die private Krankenversicherung. Die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalte werden übernommen. Auch die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport werden erstattet. Die Leistung ist im Kassenschutz grundsätzlich nicht enthalten. Mitglieder gesetzlicher Kassen sind ohne privaten Auslandschutz bei Auslandsreisen nur geschützt, wenn sie sich als Kassenpatienten in einem Land behandeln lassen, das zum europäischen Wirtschaftsraum gehört oder mit dem ein Spezialabkommen besteht. Rechnungen aus anderen Ländern werden nur noch erstattet, wenn keine private Versicherung abgeschlossen werden konnte, weil die Behandlungsbedürftigkeit voraussehbar war. Die private Auslandsreisekrankenversicherung zahlt nur bei nicht vorhersehbaren Behandlungen im Ausland. Sie leistet nicht für Behandlungen, die vor Reiseantritt bereits feststanden.

 
Anwartschaftsversicherung:

Wer sich privat krankenversichern will, der hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist jede Form der Absicherung möglich. Wer gesetzlich versichert ist, kann seinen Schutz durch private Zusatzversicherungen aufstocken. So kann auch der gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten erreichen.



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